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Notrufsystem für Aufzüge bald Pflicht

Frist endet am 31.12.2020

Wir haben es frühzeitig angekündigt, nun rückt das Ende der Frist in schnellen Schritten näher: Bis 31.12.2020 müssen alle Aufzüge mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Andernfalls dürfen die Fahrstühle nicht weiter betrieben werden, was je nach Einzelfall zu schwerwiegenden Ausfällen führen kann. Unser Tipp: Machen Sie sich das Aufzugleben leichter und beauftragen Sie uns gleich für Aufrüstung – schnell, zuverlässig und sicher.

Fern-Notrufsystem mit normkonformen Anforderungen

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2015 schreibt eine Zwei-Wege-Kommunikation als Fern-Notrufsystem für Aufzüge vor. Entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 81-28 muss das Notrufsystem für Aufzüge umfangreiche Anforderungen erfüllen, beispielsweise eine automatische Wiederherstellung der Verbindung nach Unterbrechungen oder eine Anzeige zum Zustand der Notstrom-Akkus. Hinweis: Ein Knopf im Aufzug für ein lokales Alarmsignal reicht dann nicht mehr aus. 

Notrufsystem für Aufzüge mieten oder kaufen

Die Servicebranche für Aufzüge erwartet bis Jahresende deutlich spürbare Engpässe sowohl für die Verfügbarkeit von technischen Teilen zur Aufrüstung als auch in der Terminvergabe. Sichern Sie den fortlaufenden Betrieb Ihrer Fahrstühle jetzt, um dem Ende der Frist entspannt entgegenzusehen. Wir haben für die Umrüstung bereits alles vorbereitet, sodass Sie nur noch wählen brauchen, ob Sie das geforderte Fern-Notrufsystem kaufen oder mieten möchten – den Rest erledigen wir. 

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder bestellen Sie am besten gleich die Aufrüstung mit einem Zwei-Wege-Notrufsystem für Aufzüge.

 

Notrufsysteme

© andriano_cz - iStock

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