Aufzug im Brandfall nicht benutzen: Braucht jeder Fahrstuhl dieses Schild?
Weit verbreitete Irrtümer im Überblick
Das Magazin »LIFT journal« der Verlagsanstalt Handwerk GmbH bietet professionellen Betreibern von Aufzügen und Dienstleistern wie uns wertvolle Einblicke und Ausblicke in die Welt der Fahrstuhltechnik. In seiner neuen Serie »Mythen und Missverständnisse« klärt das Magazin über häufig verbreitete Irrtümer rund um Aufzuganlagen auf – einige der wichtigsten möchten wir hier für Sie aufgreifen.
Braucht wirklich jeder Fahrstuhl ein Schild, das die Nutzung im Brandfall verbietet?
Dieses Schild kennt jeder, der schon einmal in einen Fahrstuhl gestiegen ist: »Aufzug im Brandfall nicht benutzen«. Klar, der Hinweis dient der Sicherheit der Fahrgäste und kann im Notfall Leben retten. Aber gilt das wirklich für alle Aufzüge? Nein, denn insbesondere bei sogenannten Feuerwehraufzügen mit separater Stromversorgung darf das Schild unter keinen Umständen angebracht werden. Denn diese sind speziell für die Rettung in Brandfällen vorgesehen, beispielsweise für Rollstuhlfahrer oder sonstige Menschen mit mobiler Einschränkung. Der Irrglaube, das Warnschild müsste an jedem Aufzug angebracht sein, geht auf eine Vorschrift aus dem Baurecht zurück, die genau dies forderte. In Reaktion auf modernere Technik wie sie Feuerwehraufzüge bieten, hat der Gesetzgeber den Passus für die uneingeschränkte Hinweispflicht allerdings schon vor einigen Jahren wieder gestrichen.
Brauchen Fahrstühle mit Notrufsystem überhaupt noch einen Aufzugwärter?
Moderne Notrufsysteme verlocken Fahrstuhlbetreiber häufig zu der Annahme, dass ein sicheres System keinen Aufzugswärter mehr benötigt – ein möglicherweise folgenreicher Irrtum. Denn menschliche Aufzugswärter sind nicht nur von essenzieller Bedeutung für die ordnungsgemäße Funktion von Aufzügen, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Der ehemals als Inaugenscheinnahme bezeichnete Vorgang heißt heute Betriebskontrolle und lässt sich auch weiterhin nicht von einem Notrufsystem ersetzen.
Dann reicht aber ein elektronischer Aufzugswärter, oder nicht?
Elektronische Aufzugswärter sparen Kosten und bieten jede Menge Vorteile, die wir Ihnen hier zusammengefasst haben. Trotz aller Vorzüge kann die intelligente Aufzugtechnik aber keinen menschlichen Aufzugswärter ersetzen. Denn auch wenn die Elektronik rund um die Uhr zuverlässig überwacht wird, können mechanische Probleme vorliegen, die sich erst bei menschlicher Überprüfung zeigen, wie beispielsweise physische Schäden an Notrufknöpfen oder Nothalt-Schaltern durch Vandalismus.
Der Teufel steckt im Detail – garantierte Sicherheit durch ein Fachunternehmen
Ob ein Kinderwagen den Zugang zum Triebwerksraum versperrt oder sich eine wichtige Vorschrift geändert hat: Häufig sind es kleine Details, die bei einem augenscheinlich sicheren Fahrstuhl eine echte Gefahr für die Nutzer darstellen können. Gehen Sie daher als Betreiber auf Nummer sicher und setzen Sie auf einen erfahrenen Dienstleister, der sich von der Wartung bis zur kurzfristigen Reparatur um Ihre Aufzuganlage kümmert – sehr gerne unterstützen wir Sie dabei.
Kontaktieren Sie uns am besten gleich und wir besprechen persönlich Ihre Wünsche bzw. Ihren Bedarf.
© Guntar Feldmann - Adobe Stock
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